Aufgaben des Fachbereichsrats
Im Rahmen der Aufgaben des Fachbereichs nach § 86 beschließt der Fachbereichsrat
über
- Vorschläge für die Einführung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
- Studienordnungen, Studienpläne, Prüfungsordnungen und Promotionsordnungen,
- Grundsätze für die Maßnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
- Förderung und Koordination der Abstimmung von Forschungs- und künstlerischen Entwicklungsvorhaben,
- Bildung von Berufungskommissionen und Berufungsvorschläge,
- Vorschläge für die Ernennung von Honorarprofessoren,
- Grundsätze für die Maßnahmen zur Evaluation der Lehre auf der Grundlage der Berichte
gemäß § 89 Abs. 4 Satz 6,
- Vorschläge für die Verleihung der Bezeichnung „außerplanmäßiger Professor“,
- Frauenförderungspläne des Fachbereichs,
- Grundsätze der Mittelbewirtschaftung,
- Struktur- und Entwicklungspläne des Fachbereichs.
Zusammensetzung des Fachbereichsrates
Der Fachbereichsrat besteht aus 13 Vertretern der folgenden Gruppen im Verhältnis 7:2:2:2 :
- Hochschullehrer/innen
- wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter/innen, sowie Doktorand/inn/en
- Studierende
- Mitarbeiter/innen in Verwaltung und Technik